Impfempfehlungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten

04.05.2010

Impfempfehlungen werden vom verantwortlichen Institut in Berlin jährlich neu gefasst. Es soll nicht nur der Einzelne geschützt, sondern auch zur langfristigen Ausrottung von Infektionskrankheiten beigetragen werden.

Durch eine Impfung wird generell nicht allein die geimpfte Person geschützt, sondern auch nicht geimpfte Menschen: Der Erreger kann sich nicht mehr so schnell ausbreiten. Ist also die Bevölkerung eines Landes in weiten Teilen gegen eine bestimmte Krankheit geimpft, wird die Infektionskette unterbrochen. Sofern der betreffende Erreger nur von Mensch zu Mensch übertragen wird, kann er durch Impfungen sogar annähernd ausgerottet werden; so geschehen im Falle der Pocken. Auf ebendiese Weise sollen nun auch Polio (Kinderlähmung), Masern sowie Hepatitis B – an deren Folgen weltweit nach wie vor über eine Million Menschen pro Jahr sterben – bekämpft werden.

Heute existieren in Deutschland zwar keinerlei Pflichtimpfungen mehr, es werden jedoch im Auftrag der Gesundheitsbehörden der Länder, gerade auch vor Kurreisen in fernen Ländern, jährlich neue Impfempfehlungen entwickelt und verbreitet. Vor diesem Hintergrund muss der Staat im Falle auftretender Impfschäden haften. Zu den sogenannten Standardimpfungen, die unabhängig von Alter und Berufsgruppe regelmäßig durchgeführt werden sollten, zählen zunächst Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie (Echter Krupp) und Keuchhusten. Diese Krankheiten können schlimmstenfalls zum Tode führen – die Notwendigkeit des Impfens ist hier vergleichsweise unumstritten. Masern, Mumps und Röteln hingegen, welche üblicherweise relativ harmlos verlaufen, halten Impfgegner nicht für bekämpfenswert. Auch diese Erreger können jedoch in Einzelfällen bleibende Schäden beim Erkrankten hinterlassen. Pneumokokken, die Lungenentzündungen auslösen können, und Meningokokken, welche für Hirnhautentzündungen verantwortlich sind, werden ebenfalls beimpft – die diesbezüglichen Impfempfehlungen richten sich nach Alter und Gesundheitszustand der Patienten. Seit dem Jahr 2007 existiert die sogenannte HPV-Impfung: Junge Frauen sollten sich vor dem ersten sexuellen Kontakt gegen das Humane Papillomavirus, welches für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich ist, impfen lassen.

Impfungen zusätzlich zu den Standards sollten gegebenenfalls Senioren über 60 Jahre, Geschäftsreisende sowie Berufstätige mit erhöhtem Infektionsrisiko durchführen lassen.

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