Vorsorgeuntersuchung - gesetzlich verankert für alle

30.12.2009

Gesundheit ist unser höchstes Gut. Wie leicht geht uns das von den Lippen und wie schwer fällt es uns, zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen. Deshalb sind die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gesetzlich verpflichtend.

Vorsorge zu treffen, ist eine wichtige Aufgabe der Lebensplanung. Wir sorgen für die Umsetzung unserer Lebensvorstellungen vor, indem wir Geld ansparen. Wir sorgen für unser Alter vor – dazu werden wir auch vom Staat angehalten. Häufig bleibt die Gesundheit aber außerhalb unseres Vorsorgeverhaltens. Wir leben nicht immer gesund und wir kümmern uns häufig nicht um mögliche Risiken für unsere Gesundheit. Eben deshalb hat uns der Gesetzgeber ein Instrument an die Hand gegeben, das uns helfen soll, auch hier vorzusorgen. Von der Geburt bis zum Tode können wir – manchmal müssen wir auch, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist – immer wieder teilnehmen an einer Vorsorgeuntersuchung.

Beginnen wir mit dem Kindesalter. Früherkennungsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder gehören seit 1971 zu den Pflichtzahlungen der Krankenkassen. Sie sollen schwere Erkrankungen, Fehlentwicklungen aber auch Misshandlung und Missbrauch aufdecken und einer Therapie zuführen. 2006 wurden die bereits vorgeschriebenen, gesetzlich verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen durch vier weitere ergänzt.

Ab dem 35. Geburtstag hat jeder Krankenversicherte das Recht auf einen jährlichen Gesundheits-Check-up, je nach Krankenkasse mit verschiedenen Untersuchungen. Dafür muss man nicht einmal die sonst vorgeschriebene Praxisgebühr bezahlen. Auch für die Schwangerschaft ist die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchung gegeben. Jede Schwangere hat das Recht auf Betreuung durch einen Arzt oder eine Hebamme und mehrere Untersuchungen, die die Risiken für Mutter und Kind, die durch die Schwangerschaft gegeben sind, minimieren sollen. Ein weites Feld der Vorsorge öffnet sich in der Arbeitsmedizin. Jeder Arbeitgeber ist durch das Arbeitsschutzgesetz zur gesundheitlichen Vorsorge gegenüber seinem Mitarbeiter verpflichtet und es gibt viele Untersuchungen, die sich aus den Bedingungen bestimmter Arbeitsplätze ableiten. Hier klafft allerdings häufig eine Kluft zwischen Gesetz und Realität. Mit steigendem Alter gibt es dann ganz konkrete Möglichkeiten für eine Vorsorgeuntersuchung, um häufig vorkommende Krankheiten im Frühstadium zu erfassen: z. B. Darmspiegelungen und vieles andere mehr.

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